IHK-Einspruch

 

Als Unternehmer müssen Sie in der Regel Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden.Ausgenommen sind Freiberufler, Handwerker und Landwirte.  Und ja, wenn Sie Geld verdienen, müssen Sie dieser IHK auch Beiträge bezahlen, ob Ihnen das passt oder nicht.

Die Mitgliedschaft ist also verpflichtend, und so kommen alle Jahre wieder Beitragsbescheide ins Haus.