„Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der
Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große
Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen
zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme
und Geschäftsmodelle zu stemmen.
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen,
durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die - Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen.
Sie können nicht gefördert werden, wenn
- Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
- für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab:
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.
Bei eigenständigen Unternehmen ist die Frage nach Umsatz und Mitarbeiter-Zahl in der Regel einfach zu beantworten. Bei verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen ist es schon schwieriger.
Was wird gefördert?
Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.
Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit.
Höhe der Förderung?
Sie können zwischen zwei Varianten des Digitalbonus wählen:
Digitalbonus Standard
Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.
Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.
Digitalbonus Plus
Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.
Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.
Kriterien für den Digitalbonus Plus:
Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.
Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:
- deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
- hoher messbarer Mehrwert,
- echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
- Bedienung neuer Märkte,
- betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
- Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
- signifikante Änderung von Prozessen
Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.
Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden.
Eine darüber hinaus gehende innovative Besonderheit der Maßnahme – wie beispielsweise eine technisch besonders anspruchsvolle Lösung, eine branchenspezifische Besonderheit oder ein hoher Grad an Vernetzung – können ein Projekt zu einem Plus-Projekt machen.